"Einvernehmlich, statt Arbeitskampf"
BZ-INTERVIEW: Cordelia Lange, Justiziarin beim Diakonischen Werk, erklärt, warum es das kirchliche Arbeitsrecht gibt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
MÜLLHEIM. Beim Konflikt um eine von den Präsenzkräften im Müllheimer Elisabethenheim angegebene Überlastung kam auch die dortige Mitarbeitervertretung zu Wort, parallel liefen Kirchengerichtsverfahren – Begriffe, die es in der Arbeitswelt außerhalb der Kirchen nicht gibt. Träger der Altenpflegeeinrichtung ist das Evangelische Sozialwerk Müllheim, daher gilt das Arbeitsrecht der Kirchen. Doch was genau bedeutet das? Cordelia Lange, Justitiarin beim Diakonischen Werk, stand Susanne Ehmann dazu Rede und Antwort.
BZ: Ein wenig provokant gefragt: Warum glaubt die Kirche ein eigenes Arbeitsrecht zu brauchen, und wie ist es dazu gekommen?Lange: Die Wohlfahrtsverbände spielen in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg eine besondere Rolle. Sie haben nach 1945 quasi vom Staat die Aufgabe übernommen, sich um die soziale Wohlfahrt in der Bundesrepublik zu kümmern und sich all jenen anzunehmen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Dies ist bis heute so. Als kirchliche Verbände sehen sie sich verpflichtet, ...