Freisprüche aufgehoben
Einstiger "Nacktläufer" muss nochmal vor Gericht
Er hat einst als "Nacktläufer" für Aufsehen gesorgt. Vor einem Jahr wurde er vom Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt – und teilweise freigesprochen. Das war nicht korrekt, meint der Bundesgerichtshof.
Di, 11. Feb 2014, 17:50 Uhr
Freiburg
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