Einspruch kostet Aufschlag
Parkrempler beschert einem Unfallflüchtigen eine 2000-Euro-Geldauflage.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", umgangssprachlich Fahrerflucht, diesen Vorwurf mochte der 59-Jährige nicht auf sich sitzen lassen, ein befristetes Fahrverbot wollte er vor allem abwenden. Deshalb legte der Metzgermeister aus dem Raum Stuttgart Einspruch gegen seinen Strafbefehl ein.
Im Februar 2017 hatte der Schwabe das Badeparadies in Titisee besucht. Dass ihm dieser Aufenthalt im Badischen noch lange in Erinnerung ...