Einspruch blieb erfolglos
Gerichtsverfahren um ein Bußgeld von 60 Euro / Sachverständiger widerlegt Aussage
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ST. BLASIEN Viel Aufwand wegen eines Bußgeldes in Höhe von 60 Euro musste im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen 19-jährigen angehenden Studenten vor dem Amtsgericht St. Blasien betrieben werden. Der junge Mann hatte wegen Missachtung der Vorfahrt einen Bußgeldbescheid erhalten. Auf seinen Einspruch hin vernahm Richterin Ulrike Holler-Welz vier Zeugen und ein Sachverständigengutachten wurde erstellt. Dem Einspruch war jedoch kein Erfolg beschieden, es blieb bei dem Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Dem 19-Jährigen war vorgeworfen worden, Ende Oktober 2007 in Laufenburg mit seinem Wagen die Vorfahrt missachtet zu haben, weshalb es zu einem Verkehrsunfall gekommen sei. Der junge Mann bestritt den Vorwurf der Vorfahrtsverletzung energisch und schilderte den Vorfall ...