Einsicht ins Grundbuchamt
Nach der Aufhebung des Schwanauer Grundbuchamts stimmt Gemeinderat einer Einsichtsstelle zu.
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SCHWANAU. Auch das Grundbuchamt Schwanau wird in der Neuordnung des Grundbuchwesens zum 28. Juli aufgehoben und in das grundbuchführende Amtsgericht Achern eingegliedert. Der Gemeinderat stimmte nun zu, ein Abrufverfahren zu beantragen.
Nach Auflösung der Grundbuchämter haben Gemeinden die Möglichkeit, eine Stelle in ...