Einfacher und teilweise nach Leistung

Die wichtigsten Einzelheiten aus dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.  

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BERLIN (AFP). Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD), auf den sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am Mittwoch in Potsdam geeinigt hatten, löst bei Bund und Kommunen den seit 1961 geltenden Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) ab. Er gilt noch bis ...

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