Eine Gefahr für die Allgemeinheit?
Im Prozess um den Totschlag bei der Dammenmühle haben Staatsanwalt und Verteidigung unterschiedliche Sichtweisen. 2 min
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LAHR. Im Prozess um den Totschlag bei der Dammenmühle sind die Plädoyers gehört worden. Während die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von elf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragte, plädierte der Verteidiger auf einen minder schweren Fall. Er forderte sieben Jahre Haft. Die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung seien nicht gegeben, so der Verteidiger.
Er beantragte ein weiteres psychiatrisches Gutachten. "Das wird zu dem Ergebnis führen, dass der Angeklagte keine Gefahr für die Allgemeinheit ist", so der Verteidiger. Das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen ...