Ein Verfahren in drei Stufen
EXPERTEN ZUM THEMA: Was Eltern tun können, wenn eine Grundschulempfehlung nicht den Erwartungen entspricht .
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
![](https://ais.badische-zeitung.de/piece/01/ab/30/82/27996290-w-640.gif)
LÖRRACH. Eltern, deren Kinder die vierte Klasse im Sommer erfolgreich abschließen, müssen entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. In diesen Tagen spricht die Schule eine bindende Grundschulempfehlung aus, die aber nicht immer mit dem Elternwunsch übereinstimmt.
Die Grundschulempfehlung bedeutet in diesen Fällen für Eltern und Kinder oft psychischen Stress und wird als unangemessene Belastung empfunden. Eltern haben allerdings in einem dreistufigen Verfahren die Möglichkeit, sich gegen eine aus ihrer Sicht unzutreffende Grundschulempfehlung zu ...