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Straßburger Menschenrechtsgerichtshof

Ein kleiner Erfolg für Chodorkowski

Straßburg sieht für Strafverfolgung des Ex-Jukos-Chefs keine politischen Gründe, beklagt aber Verstöße gegen die Menschenwürde.  

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Michail Chodorkowski bei der Gerichtsverhandlung in Moskau  im Dezember 2010   | Foto: DAPD
Michail Chodorkowski bei der Gerichtsverhandlung in Moskau im Dezember 2010 Foto: DAPD

STRASSBURG/MOSKAU. Der in Russland zu 13 Jahren Haft verurteilte Michail Chodorkowski hat einen Teilerfolg erzielt: Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof rügte in einer Entscheidung vom Dienstag Verstöße der Justiz gegen rechtsstaatliche Standards im Zusammenhang mit der Festnahme des einstigen Bosses des Ölkonzerns Jukos 2003 und seiner U-Haft 2004. Allerdings sehen die Richter keine unbestreitbaren Beweise für die Behauptung Chodorkowskis, hinter der Strafverfolgung stünden politische Motive.

Somit kann sich der einst reichste Mann Russlands bei seiner Kritik, mit seiner Verurteilung solle er wegen seiner Gegnerschaft zum früheren russischen Präsidenten Wladimir Putin und seiner Unterstützung der liberalen Opposition ...

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