Sicherungsverwahrung
Ein Gesetz für Freiburg
Bei der Reform der Sicherungsverwahrung zeichnet sich eine breite Mehrheit ab.
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Der Bundestag hat am Freitag erstmals über den schwarz-gelben Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung beraten. Die Debatte zeigte, dass er teilweise sogar von der Opposition mitgetragen wird. Nur die versprochene Konzentration auf Gewalt- und Sexualdelikte ist noch nicht geglückt.
Von Sicherungsverwahrung spricht man, wenn ein Krimineller nach Verbüßung seiner Haftstrafe im Gefängnis bleiben muss, weil er noch als gefährlich gilt. Derzeit gibt es in Deutschland rund ...