Justiz
Ein feuchtfröhlicher Abend mit Folgen vor dem Amtsgericht St. Blasien
Zwei junge Männer müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung am Amtsgericht St. Blasien verantworten. Bei einem Fest im August des vergangenen Jahres fliegen nicht nur die Fäuste.
Mi, 16. Apr 2025, 20:00 Uhr
Bonndorf
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen

Der zweite Angeklagte soll, zum Geschehen hinzugekommen, gemeinsam mit dem Mitangeklagten auf einen am Boden liegenden Mann eingetreten und anschließend geäußert haben: "Wer mich anzeigt, ist tot." Er schilderte den Vorfall dahingehend, er sei, ebenfalls stark betrunken, zum Gerangel, wie er es nannte, hinzugekommen, um seinem Kumpel zu helfen, und dabei über einen am Boden Liegenden gestolpert. Er sei sich hundertprozentig sicher, dass er niemanden getreten habe. An die ihm vorgeworfene Bedrohung konnte er sich nicht mehr erinnern. Auch er schränkte seine Aussage später ein: Es sei möglich, dass es in dem Gerangel zu Tritten gekommen sei, erklärte er nach Rücksprache mit Verteidigerin Waltraut Salomon.
Auf Anregung von Staatsanwalt Tobias Haselwander wurde das Verfahren gegen beide Angeklagte hinsichtlich der Bedrohungen eingestellt, da diese Taten gegenüber den anderen Delikten nicht beträchtlich ins Gewicht fielen, so der Staatsanwalt. In seinem Plädoyer wertete er zugunsten des ersten Angeklagten, dass er die Taten, wenn auch zunächst zögerlich, eingeräumt habe. Zudem sei eine Provokation nicht auszuschließen. Die Verletzungen, die die anderen durch seine Taten erlitten hätten, seien nicht erheblich. Zu Lasten des Angeklagten führte Staatsanwalt Haselwander dessen teils einschlägigen Vorstrafen ins Feld. Allerdings handele sich bei den Tritten gegen den auf dem Boden Liegenden angesichts der Alkoholisierung um einen minderschweren Fall der gefährlichen Körperverletzung, aber dennoch um einen schweren Tatvorwurf. Der Staatsanwalt beantragte eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro.
Dem zweiten Angeklagten hielt der Staatsanwalt sein Motiv zugute, er habe dem Mitangeklagten helfen wollen und sei nicht von sich aus auf andere zugegangen. Auch bei ihm ging der Staatsanwalt wegen starker Alkoholisierung von einem minder schweren Fall der Körperverletzung aus, 90 Tagessätze zu je 40 Euro lautete sein Strafantrag. Die beiden Verteidiger schlossen sich im Wesentlichen dem Plädoyer von Staatsanwalt Haselwander an, Rechtsanwältin Salomon beantragte für ihren Mandanten allerdings eine Geldstrafe von nur 75 Tagessätzen zu je 40 Euro an. In ihrem Urteil nahm Richterin Lämmlin-Daun Bezug auf die Ausführungen des Staatsanwalts. Sie hob zugunsten des ersten Angeklagten hervor, dass dieser sich bereit erklärt hatte, den Schaden an der Brille, der durch den Schlag entstanden war, zu ersetzen. Sie verurteilte die beiden Angeklagten zu Geldstrafen von 120 und 90 Tagessätzen in Höhe von je 40 Euro.