Ein Fall aus Offenburg zeigt, dass Pflegeheime ausnahmsweise erben dürfen
Im Grundsatz gilt: Keine Erbschaft fürs Pflegeheim und das Personal. Doch vom Zuwendungsverbot gibt es Ausnahmen. Über diese hat das Landgericht Offenburg in einem Rechtsstreit verhandelt.
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Ein Pflegeheim darf laut Gesetz keine größeren Geldgeschenke seiner Bewohner annehmen. Das hätte ja auch ein Geschmäckle, wie man im Badischen sagt. Es gibt aber Ausnahmen. Ob eine Ausnahme im Fall der vor einer Zivilkammer des Landgerichts jetzt verhandelten Sache vorlag, darüber gingen die Meinungen der Streitparteien auseinander. Geklagt hatte ein 59-Jähriger, dessen Eltern der ...