Ein Bürgermeister darf den Oberbürgermeister öffentlich kritisieren
Die Kritik von Finanzbürgermeister Stefan Breiter an Martin Horn bewegt sich im Bereich des Erlaubten. Für den Umgang an der Rathausspitze gebe es keine rechtliche Regelung, sagt ein Experte für Kommunalrecht.
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Finanzbürgermeister Stefan Breiter durfte in einem Zeitungsinterview seinen Oberbürgermeister Martin Horn kritisieren. Das sagte Norbert Brugger auf BZ-Anfrage, der beim Städtetag für Kommunalrecht zuständig ist. Zwar gebe es keine rechtliche ...