Das Amtsgericht stellt das Verfahren gegen einen 21-Jährigen ein, da bei seiner Tat kein Vorsatz sondern Fahrlässigkeit vorlag.
ST. BLASIEN. Eine Auseinandersetzung nach einem Barbesuch endete für einen Auszubildenden vor dem Amtsgericht St. Blasien. Gefährliche Körperverletzung hatte ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, nachweisen ließ sich jedoch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nur ...