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Sozialabgaben

Ehemaliger Unternehmer hat zu spät bezahlt und wird dafür verurteilt

BZ-Plus Das Amtsgericht Bad Säckingen hat den Inhaber einer Reinigungsfirma vom Hochrhein wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zwölf Euro verurteilt.  

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