Sozialabgaben
Ehemaliger Unternehmer hat zu spät bezahlt und wird dafür verurteilt
Das Amtsgericht Bad Säckingen hat den Inhaber einer Reinigungsfirma vom Hochrhein wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zwölf Euro verurteilt.
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