Kinderrechte
Du hast Rechte!
Schüler, die im Unterricht frech wurden, bekamen früher eine von ihrem Lehrer verpasst. Mit einem Holzstock gab es dann Schläge auf Finger oder Po. Heute ist das verboten, denn Kinder haben Rechte. Der Weltkindertag am 20. September soll daran erinnern.
Fr, 16. Sep 2016, 12:10 Uhr
Neues für Kinder
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Seit wann sind die Kinderrechte beschlossene Sache?
Den Weltkindertag haben die Vereinten Nationen vor 62 Jahren eingeführt. Aber erst 35 Jahre später, also 1989, haben die Vereinten Nationen die Kinderrechte aufgeschrieben. Dabei herausgekommen ist die Kinderrechtskonvention. Das Wort Konvention bedeutet Vertrag.
Welche Kinderrechte gibt es?
Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Abschnitten, den sogenannten Artikeln. Artikel 2 zum Beispiel regelt, dass kein Kind benachteiligt werden darf, egal, welche Hautfarbe, Religion oder Herkunft es hat. Artikel 19 soll Kinder vor Gewalt schützen, und Artikel 13 schreibt vor, dass Kinder ein Recht auf Mitsprache haben.
Also nie mehr vor Mitternacht ins Bett?
Doch. Kinder dürfen zwar mitreden, aber nicht alles entscheiden. Eltern haben eine Sorgepflicht: Sie müssen ihre Kinder früh genug ins Bett schicken, damit sie am nächsten Tag fit für die Schule sind. Und nur weil jeder in der Klasse eine Playstation hat, heißt das nicht, dass du auch das Recht auf eine hast.
Gegen Kinderrechte wird immer wieder verstoßen. Warum?
In vielen Ländern kümmern sich Politiker zu wenig um Kinderrechte. Kinderarbeit ist zum Beispiel verboten, trotzdem arbeiten weltweit 168 Millionen Kinder so viel, dass sie keine Zeit mehr zum Spielen und für die Schule haben. Auch hier in Deutschland wird gegen Kinderrechte verstoßen. Manchmal werden Kinder geschlagen und keiner außerhalb der Familie bekommt das mit.
Was tun, wenn gegen Kinderrechte verstoßen wird?
Unbedingt mit Eltern, Omas, Lehrern, Freunden reden. Es gibt auch das Kinder- und Jugendtelefon mit der Nummer 0800-111 0333. Dem Helfer am Telefon könnt ihr alles erzählen. Er sagt keinem, wer ihn anruft und warum.
- Das Recht auf Leben
- Das Recht auf einen Namen und eine Nationalität
- Das Recht, bei den Eltern zu leben bzw. seine Elternteile regelmäßig zu sehen
- Das Recht auf Gleichberechtigung aller Nationalitäten, Religionszugehörigkeiten usw.
- Das Recht auf Meinungsfreiheit
- Das Recht auf Bildung
- Der Schutz der Privatsphäre
- Der Schutz vor Gewalt und Misshandlung
- Das Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung
- Das Recht auf Nahrung, Kleidung und Wohnung
- Das Recht auf Freizeit und Erholung
- Das Recht auf Hilfe in der Not
Ziel all dieser Rechte ist das Wohl und der Schutz des Kindes.
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