Drei Ohrfeigen werden teuer für die Täter
Amtsgericht Bad Säckingen spricht Geldstrafen aus.
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WEHR. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat unter Vorsitz von Richter Thomas Müller zwei junge Männer aus Wehr wegen Körperverletzung verurteilt. Der Heranwachsende 19-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht beurteilt und muss 400 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen; außerdem 200 Euro an einen Geschädigten als Wiedergutmachung für ein zerstörtes Handy. Der 24 Jahre alte Mitangeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt.
Ein Urteil, mit dem der 24-Jährige überhaupt nicht einverstanden war, denn er beteuerte vehement seine Unschuld. Der Jüngere bestätigte das und nahm die ganze Schuld auf ...