Doch nicht ins Gefängnis
Berufung zweier Angeklagter hatte vor dem Landgericht Waldshut Erfolg.
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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Kassiert hat die Sechste Kleine Strafkammer des Landgerichtes Waldshut-Tiengen unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Eugen Endress drei Urteile des Amtsgerichtes Bad Säckingen. Somit bekam ein 43-jähriger Selbstständiger 14 Monate auf Bewährung und ein 37-jähriger Angestellter acht Monate auf Bewährung. Die Säckinger Richter hatten Freiheitsstrafen ohne Bewährung ausgesprochen. Damit waren die Angeklagten mit ihrer Berufung erfolgreich.
Die Angeklagten standen in den Jahren 2010 bis 2012 mehrfach wegen Diebstahls vor Gericht. Das Amtsgericht Bad Säckingen verurteilte beide 2010 zu einer Freiheitsstrafe von je sieben Monaten. Sie hatten Anfang Dezember 2009 in ...