Die Satelliten-Schüssel darf bleiben

Das Landgericht Freiburg bewertet das Informationsbedürfnis einer Familie aus Togo höher als die Klage der Stadtbau  

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Die Parabol-Antenne am Haus Zehntsteinweg 17 ist rechtens.  | Foto: sasse
Die Parabol-Antenne am Haus Zehntsteinweg 17 ist rechtens. Foto: sasse

Das Interesse einer Familie aus Togo an direkten Informationen aus ihrem Heimatland ist höher zu bewerten als möglicherweise vorhandene ästhetische Gesichtspunkte der Freiburger Stadtbau. Zu diesem Urteil kommt die dritte Zivilkammer des Landgerichts Freiburg und bestätigt damit eine Entscheidung des Freiburger Amtsgerichts vom Februar 2007. Gegen dieses Urteil hatte die Stadtbau Berufung eingelegt, weil ihrer Meinung nach eine Parabol-Antenne am Haus Zehntsteinweg 17 nichts zu suchen hat.

Die Familie hatte die Satelliten-Schüssel an der Hausfront anbringen lassen, um sich über ihr afrikanisches Herkunftsland aus erster Hand informieren zu können. Dagegen ...

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