"Die Richter sind überfordert"
BZ-INTERVIEW: Der Arbeitsrechtler Thomas Lobinger kritisiert das Lokführer-Streikurteil des Arbeitsgerichts Chemnitz.
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FREIBURG. Am frühen Freitagmorgen hat das Arbeitsgericht Chemnitz den bundesweiten GDL-Lokführerstreik teilweise verboten. Nur im Nahverkehr darf gestreikt werden, nicht aber im Fern- und Güterverkehr, hat das Gericht entschieden. Über das Urteil und weitere rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang sprach Christian Rath mit dem Heidelberger Arbeitsrechtsprofessor Thomas Lobinger .
BZ: Herr Lobinger, was halten Sie von dem teilweisen Streikverbot des Arbeitsgerichts Chemnitz. Eine richtige Entscheidung?Lobinger: Nein, die "unverhältnismäßigen Schäden", die das Arbeitsgericht befürchtet, sehe ich nicht. Es wurden ja keine unbefristeten, sondern nur stundenweise Streiks angekündigt. Auch die Gewichtung des Gerichts überzeugt nicht. Es wiegt doch wirtschaftlich ...