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Teure Verzeichnisse

Die Regio-Messe Lörrach warnt ihre Aussteller vor betrügerischen Schreiben

Kathrin Ganter
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  • Di, 08. Oktober 2024, 13:55 Uhr
    Lörrach

     

Anbieter der Regio-Messe Lörrach werden zurzeit von Firmen bezüglich eines Ausstellerverzeichnisses angeschrieben. Die Messe warnt: Diese Firmen hätten nichts mit der Regio-Messe zu tun.

Die Regiomesse warnt ihre Aussteller v...chnissen mit betrügerischen Absichten.  | Foto: Thomas Loisl Mink
Die Regiomesse warnt ihre Aussteller vor inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen mit betrügerischen Absichten. Foto: Thomas Loisl Mink

In einem Schreiben an Ihre Aussteller warnt die Messe Lörrach GmbH vor mutmaßlichen Betrugsversuchen. Zurzeit würden Aussteller der Regio-Messe wieder von der Firma "International Fairs Directory" beziehungsweise einem anderen inoffiziellen Ausstellerverzeichnis angeschrieben. In diesem Schreiben erwecke das Unternehmen indirekt den Eindruck, im Namen der "Regio-Lörrach" zu handeln, und bittet, in einem beigefügten Auftragsformular Firmendaten abzugleichen, zu vervollständigen oder zu ergänzen. Wer der Aufforderung einer solchen Firma nachkomme, schließe mit ihr einen Dreijahresvertrag für die Veröffentlichung der Firmendaten ab. Dieser Vertrag verursache jährlich Kosten in Höhe von 1212 Euro, warnt die Messe.

Die Messe Lörrach stellt in ihrem Schreiben ausdrücklich klar, dass sie in keinerlei Geschäfts- oder Vertragsbeziehung zu den Firmen steht. Sie seien weder ermächtigt noch in sonstiger Form veranlasst worden, an die Ausstellerinnen und Aussteller heranzutreten, um Daten für ein Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren. Sollte eine Aktualisierung tatsächlich erforderlich sein, würde das direkt über die Messe GmbH erfolgen.

"International Fairs Directory" ist nicht nur in der Region Lörrach aktiv. So warnt beispielsweise die IHK Schleswig-Holstein vor ihr. Neben dem oben genannten Vertrag, der durch Ausfüllen des Formulars abgeschlossen werde, erkläre sich das Unternehmen "mit der Nutzung der Inhalte, Fotos und Logos der jeweiligen Firmenwebsite sowie mit der Geltung costa-ricanischen Rechts einverstanden", so die IHK.

Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) warnt ebenfalls vor inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen. Wenn Aussteller bei Erhalt einer Rechnung bemerken, dass sie irrtümlich einen kostenpflichtigen Vertrag unterzeichnet hätten, könne der Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden, schreibt der AUMA. Zwar würden in der Regel dennoch weitere Rechnungen und Mahnungen folgen und auch gerichtliche Mahn- und Klageverfahren angedroht. "In der Regel dienen diese Maßnahmen jedoch nur dem Zweck, Aussteller einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen", so der AUMA. Dass Herausgeber inoffizieller Ausstellerverzeichnisse tatsächlich rechtlich gegen Aussteller vorgegangen seien, sei dem AUMA nicht bekannt.

Der AUMA stellt zum Umgang mit inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen eine Handlungsempfehlung und ein Musterschreiben zur Verfügung: https://mehr.bz/auma

Ressort: Lörrach

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