Die Kündigung eines NPD-Manns war unwirksam

Bundesarbeitsgericht: Wegen der bloßen Mitgliedschaft dürfen Angestellte des öffentlichen Dienst nicht entlassen werden.  

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Anhänger der NPD bei einer Kundgebung   | Foto: DAPD
Anhänger der NPD bei einer Kundgebung Foto: DAPD
ERFURT. Eine aktive NPD-Mitgliedschaft darf auch im öffentlichen Dienst nicht automatisch zur Kündigung führen. Das entschied gestern das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die ...

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