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Die Bundesanwälte sehen keine Straftaten

Die oberste Strafverfolgungsbehörde geht davon aus, dass Oberst Klein keine Zivilisten in Afghanistan töten wollte.  

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Entlastet: Oberst Klein  | Foto: DPA
Entlastet: Oberst Klein Foto: DPA
KARLSRUHE. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des tödlichen Bombardements von Kundus eingestellt. Oberst Klein und sein Fliegerleitoffizier Markus W. hätten sich nicht ...

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