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Tierseuche

Die Blauzungenkrankheit breitet sich im Kanton Aargau rasch aus

  • sda

  • Mi, 09. Oktober 2024, 16:58 Uhr
    Aargau

     

Anfang September hat die Blauzungenkrankheit den Kanton Aargau erreicht. Bisher wurde der Erreger in 134 Tierhaltungen nachgewiesen. Hauptsächlich betroffen sind Schafe, in rund einem Drittel der Fälle Rinder.

Hauptsächlich betroffen von der Blauzungenkrankheit sind Schafe.  | Foto: Peter Kneffel (dpa)
Hauptsächlich betroffen von der Blauzungenkrankheit sind Schafe. Foto: Peter Kneffel (dpa)
Im Kanton Aargau wurden Anfang September die ersten Fälle der für Menschen ungefährlichen Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Der Erreger breite sich seither rasch aus, teilt das kantonale Departement Gesundheit und Soziales mit. Der Aargau sei mit 134 Blauzungen-positiven Tierhaltungen nach dem Jura am stärksten betroffen.

Krankheit wird von Viren verursacht

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich gemäß Tierseuchenverordnung um eine meldepflichtige Tierseuche. Im Kanton Aargau wurden bisher ausschließlich Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Untertyps 3 nachgewiesen. Hauptsächlich von der Krankheit betroffen sind Schafe, in rund einem Drittel der Fälle wurde das Blauzungenvirus bei Rinden nachgewiesen.

Die Blauzungenkrankheit kommt in allen Regionen des Kantons Aargau vor. Verursacht wird die Krankheit durch Viren, die über den Stich von Gnitzen (kleinen Mücken) auf das Tier übertragen werden. Ein Rückgang der Gnitzen ist ab Dezember zu erwarten. Es findet keine Ansteckung von Tier zu Tier statt.

Maßnahmen zur Verminderung von Mückenbefall

Von der Blauzungenkrankheit betroffene Tierhaltungen werden für den Tierverkehr gesperrt. Zusätzlich ordnete der Veterinärdienst Maßnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls an, um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern. Aufgrund der hohen Anzahl von Seuchenfällen in der Schweiz haben die Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entschieden, Erleichterungen bezüglich der Sperrmaßnahmen zu gewähren. Dies unter gleichzeitiger Anordnung der erforderlichen sichernden Maßnahmen. Der Veterinärdienst im Aargau hat betroffene Tierhaltende über die Erleichterungen informiert. Tierhaltende sind angewiesen, umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kontaktieren, wenn sie verdächtige Symptome bei ihren Tieren feststellen.

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Ressort: Aargau

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