Tödicher Unfall

Schweizer Fluglotse akzeptiert Schuldspruch nach dem Absturz eines Kampjets

Ein 42-jähriger Flugverkehrsleiter der Skyguide AG ist wegen eines tödlichen Flugunfalls im Sustengebiet verurteilt worden – fast neun Jahre nach dem Geschehen. Er akzeptiert das Urteil.  

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Durch einen Fehler des Lotsen stürzte ...Pilot kam dabei ums Leben (Symbolfoto)  | Foto: HANDOUT
Durch einen Fehler des Lotsen stürzte ein Schweizer F/A-18-Jet ab. Der Pilot kam dabei ums Leben (Symbolfoto) Foto: HANDOUT

Ein Flugverkehrsleiter der Skyguide AG ist nach dem tödlichen Flugunfall eines Kampfjet-Piloten im August 2016 im Sustengebiet rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der 42-Jährige akzeptiert das Urteil des Militärappellationsgerichts 2 von Ende vorvergangener Woche. Der Flugverkehrsleiter, der zum Zeitpunkt des Flugunfalls beim Flughafen Meiringen BE Dienst hatte, wurde in zweiter Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 190 Franken verurteilt. Er geht gegen dieses Urteil nicht weiter vor, wie dessen Rechtsanwalt auf Anfrage eine Meldung von Radio SRF bestätigte.

Mit Blick auf die Sicherheit in der Luftfahrt habe die Begründung des Gerichts anlässlich der mündlichen Urteilseröffnung erneut nicht überzeugt, betonte die Verteidigung zwar. Allerdings sei das Vertrauen weg, dass sich die letzte Instanz – wieder ein Militärgericht – fachlich hinreichend mit der komplexen Rechts- und Faktenlage, in der sich der Lotse befand, auseinandersetzen würde. Daher wolle man nun einen Schlussstrich ziehen.

Eine zu tiefe Flughöhe durchgegeben

Der Flugverkehrsleiter war bereits in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Er und der Auditor – der Ankläger – waren in die nächste Instanz gegangen. Der Fluglotse wollte einen Freispruch erreichen und der Auditor eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Der Auditor hatte sich bereits früher mit dem neuerlichen Schuldspruch einverstanden erklärt.

Das Militärappellationsgericht 2 befand den Flugverkehrsleiter der fahrlässigen Tötung schuldig, weil er dem verunglückten F/A-18-Piloten am 29. August 2016 eine zu tiefe Flughöhe durchgegeben hatte. Der 27-jährige Pilot war beim Übungsflug nach dem Start in Meiringen mit der Bergflanke des Hinter Tierberg kollidiert. Er kam ums Leben. Das Flugzeug wurde durch den heftigen Aufprall völlig zerstört.

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