Account/Login

Die Beeinträchtigung muss fühlbar sein

EXPERTEN ZUM THEMA (2): Bauherren können bei Verzögerungen entschädigt werden für entgangenen Wohnkomfort.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Christian Wendel  | Foto: zvg
Christian Wendel Foto: zvg
LÖRRACH. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 8. Mai 2014, VII ZR 199/13, dem Bauherrn bei der verzögerten Fertigstellung seiner Immobilie einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für entgangenen Wohnkomfort ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel