Die Automaten-Emma darf weiterhin nachts Alkohol verkaufen
Kein nächtliches Alkoholverbot für die Automaten-Emma: das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, dass in dem Emma auch in der Zeit von 22-5 Uhr Alkohol verkaufen darf - an Jugendliche aber zu keiner Tageszeit. Damit gab es einer Klage des Emma-Betreibers gegen die Stadt teilweise statt.
Do, 31. Jan 2013, 12:31 Uhr
Stadtgespräch
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Die Stadt Freiburg hatte dem Betreiber des kutligen ...