Der Staat stützt das Ehrenamt
EXPERTEN zum Thema: Der Ehrenamtsfreibetrag und das Gebot der Selbstlosigkeit
Eveline Walter
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LÖRRACH. Der Ehrenamtsfreibetrag erlaubt gemeinnützigen Vereinen und Verbänden seit 2007 Vorstandstätigkeiten pauschal und steuerfrei mit 500 Euro pro Jahr zu vergüten – vorausgesetzt die Satzungen sind entsprechend gestrickt. Nun hat der Gesetzgeber eine weitere Übergangsregelung geschaffen und die Frist noch mal um ein Jahr verlängert bis zum 31. Dezember 2010, um diese Satzungen für entsprechende Tätigkeiten, die bis zum Oktober 2009 geleistet wurden, anzupassen.
Ein schlichtes Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium ebnete im Oktober den Weg die zum Jahresende auslaufenden Frist für eine notwendige Satzungsänderung bei gemeinnützigen Vereinen und Verbänden nochmals um ein Jahr auf den 31. Dezember 2010 zu verlängern. Diese Satzungsänderung wurde notwendig, nachdem viele gemeinnützige Vereine seit der rückwirkenden ...