Der Seilbahn zum Hasenhorn droht Ungemach
Betriebserlaubnis der 50 Jahre alten Anlage ist bis zum 31. März 2003 befristet / Landesbergdirektion Freiburg will bis zum Jahresende ein Zukunftskonzept sehen.
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TODTNAU (mm). Einer Todtnauer Fremdenverkehrsattraktion droht Ungemach: Die im Februar 1952 in Betrieb genommene Sesselbahn auf den Hausberg der Stadt, das Hasenhorn, darf nur noch bis Ende März betrieben werden. Diese Frist hat jetzt die Landesbergdirektion Freiburg gesetzt. Bis Ende des Jahres möchte der dort beheimatete Aufsichtsbeamte für Seilbahnen, Joachim Schäfer, ein zukunftsträchtiges Konzept für den weiteren Betrieb der Anlage haben, das auch neusten sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht wird.
Hintergrund der Geschichte ist eine generelle sicherheitstechnische Überprüfung aller Seilbahnen nach dem Unglück am österreichischen Kitzsteinhorn vom 11. November ...