Account/Login

Der Nachfolger mag es sauber

  • Sa, 17. November 2012
    Haus & Garten

     

Mietrecht: Schönheitsreparaturen und Besenreinheit.

Wer rein rechtlich den Pinsel beim Aus..., von einem Besen Gebrauch zu machen.   | Foto: photocase.de/auslöserin
Wer rein rechtlich den Pinsel beim Auszug nicht in die Hand nehmen muss, ist aber verpflichtet, von einem Besen Gebrauch zu machen. Foto: photocase.de/auslöserin
Falls ein Mieter nicht verpflichtet ist, bei Vertragsende zu streichen, schuldet er aber auf jeden Fall die Besenreinheit der Mieträume. Es muss also zunächst geklärt werden, ob der Mieter verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Dies ist in zwei Fällen nicht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel