Wegen mehrfacher Brandstiftung und gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr muss ein Mann für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Dies entschied am Mittwoch das Schöffengericht am Amtsgericht Offenburg.
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Der zur Tatzeit 22-jährige Angeklagte hatte in der auf zwei Tage angesetzten Hauptverhandlung die Mehrzahl der ihm zur Last gelegten Straftaten eingeräumt: vier Brandstiftungen sowie das brandgefährliche Verlegen von Betonpflastersteinen ins Gleisbett beim Bahnübergang Neumühl. Auch die ...