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Die Aufnahme des Partners in die Mietwohnung ist rechtlich erst einmal eine Untervermietung. "Wenn der Mieter untervermietet, ohne das Okay des Vermieters einzuholen, wäre dies eine Vertragsverletzung", sagt Rolf Janßen vom Deutschen Mieterbund in Frankfurt am Main. Eine solche Vertragsverletzung kann ...