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Der Vermieter hat wohl grünes Licht gegeben. Den Einzug des Partners kann er auch nur in Ausnahmefällen verweigern. Foto: Christin Klose (dpa)
Die Aufnahme des Partners in die Mietwohnung ist rechtlich erst einmal eine Untervermietung. "Wenn der Mieter untervermietet, ohne das Okay des Vermieters einzuholen, wäre dies eine Vertragsverletzung", sagt Rolf Janßen vom Deutschen Mieterbund in Frankfurt am Main. Eine solche Vertragsverletzung kann ...