Debatte um Bebauungspläne

BZ-Plus Steinenstädter möchten das Gebiet "Am Lochgarten II" erhalten und lieber "Eichacker" entwickeln.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Bebauungsplan Eichacker (r.)  ersc...innvoller, als Am Lochgarten II (l.).   | Foto: ehm
Ein Bebauungsplan Eichacker (r.) erscheint den Steinenstädtern sinnvoller, als Am Lochgarten II (l.). Foto: ehm

NEUENBURG AM RHEIN. Ein mögliches neues Baugebiet im Neuenburger Ortsteil Steinenstadt hat in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats zu Diskussionen geführt. Die Stadt möchte prüfen, ob sich das Gebiet des Bebauungsplans "Am Lochgarten II" als Wohngebiet eignet. Einige Steinenstädter und der Ortschaftsrat sprachen sich jedoch gegen das Vorhaben aus. Sie würden einen Bebauungsplan für das Gebiet "Eichacker" am Ortseingang aus Richtung Neuenburg kommend favorisieren.

Es geht um das Gebiet nahe der L134 mit acht Grundstücken unterschiedlicher Größe, begrenzt von den Straßen St. Martin, Weiherweg sowie der Rheintalstraße und anschließend an das bereits bestehende Baugebiet St. Martin. Dort, im Gebiet Lochgarten, das im Bereich Am Lochgarten I bereits entwickelt ist, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel