Das könnte heiß werden
Verordnung zum krebserregenden Acrylamid bei Bäckern und Imbissen kaum bekannt.
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Der Stoff gilt als krebserregend und entsteht, wenn stärke- und zuckerhaltige Produkte hoch erhitzt werden. Seit Mittwoch gilt die seit Jahren angekündigte Acrylamidverordnung in der EU. Betroffen sind vor allem Pommesbräter und Bäcker. Doch die zeigen sich vor Ort wenig vorbereitet.
Dunkel und knusprig frittiert liegen sie im Teller, die Pommes Frites eines Lörracher Imbisses. Sollten sie spätestens seit Mittwoch nicht hell sein – und ungefährlich? Mit dem Thema Acrylamid-Verordnung hat man sich hier aber noch nicht beschäftigt. "Wenn der Kunde es wünscht, kann er seine ...