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CDU fordert Durchfahrtsverbot-Kontrolle und Tempo-30-Ausdehnung

  • Di, 08. Oktober 2024
    Schopfheim

     

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Auf der Nordumfahrung wird das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen laut CDU-Stadtratsfraktion offenbar ignoriert. Sie beantragt Kontrollen – und eine Ausweitung von Tempo 30.

Das Durchfahrtsverbot-Schild für Lkw  | Foto: Monika Weber
Das Durchfahrtsverbot-Schild für Lkw Foto: Monika Weber
Anwohner der Mattenleestraße, des Wiesenwegs, der Friedrich-Hecker-Straße und der Straße "An der Wiese" beobachten laut Mitteilung der CDU, dass das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der "Nordumfahrung" regelmäßig missachtet werde. "Trotz eindeutiger Beschilderung wird die Strecke von vielen Fahrzeugen, die keine Lieferungen durchführen, illegal befahren", heißt es in dem Schreiben, dem auch mehrere Fotos beigefügt sind. Dies führt nicht nur zu einer erhöhten Lärmbelastung, sondern stellt auch eine Gefährdung dar. Die Stadtverwaltung solle dazu in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei verstärkt kontrollieren und dabei auch mit Blick auf den Lieferverkehr überprüfen, ob auf diese tatsächlich die Ausnahmeregelung ("Lieferverkehr frei") zutrifft. Sprich: Ob tatsächlich in diesem Gebiet eine Lieferung oder Abholung erfolgt. Auch soll die Stadt kontrollieren, ob städtische Fahrzeuge wie Bagger, Traktoren oder Unimogs, die ebenfalls mehr als 3,5 Tonnen wiegen "unrechtmäßig die gesperrten Bereiche befahren, und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Verstöße zu verhindern".

Außerdem schlägt die CDU zur Reduzierung der Lärmbelastung und Erhöhung der Verkehrssicherheit – wie von Anwohnern gefordert (wir berichteten) – die Einführung einer Tempo-30-Zone im Bereich "An der Wiese 24-32" sowie ein Lückenschluss entlang der Mattenleestraße vor. Dies würde auch "die Attraktivität der Strecke als illegale Abkürzung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu reduzieren".

Im Schreiben geht die CDU dazu auch auf das bisherige Gegenargument der Stadt ein: die Rechts-vor-links-Regel bei Zone 30. Die CDU weist darauf hin, dass es Ausnahmen gibt (VwV-StVO § 45 XI), von denen auch die Stadt Schopfheim selbst beispielsweise Am Stadtgraben sowie in der Wehrer Straße Gebrauch mache. Aus Gründen der Verkehrssicherheit – etwa wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder wegen der Belange des Buslinienverkehrs – ist es demnach möglich, abweichend von der Grundregel rechts vor links Vorfahrt anzuordnen.

Auch das andere Gegenargument der Stadt – dass die Verkehrskapazität bei Tempo 30 niedriger sei als bei Tempo 50 – sei durch Untersuchungen widerlegt.

Ressort: Schopfheim

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Kommentare

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Bernd Bauknecht

268 seit 15. Apr 2016

Diese Forderungen der CDU sind durchaus berechtigt. Allerdings treffen die geschilderten Probleme nicht nur auf die Nordumfahrung zu, sondern auch auf andere Straßen in Schopfheim, z.B. auf die stark befahrene Schwarzwaldstraße. Auch hier wird laufend das Durchfahrtsverbot und das Tempolimit missachtet, weil beides nie kontrolliert wird.


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