Kommentar

Bundeszentrale für politische Bildung muss über ihren Schatten springen

BZ-Plus Die Bundeszentrale sollte der Forderung des Gerichts nachgeben und den Wahl-O-Maten nachbessern. Sonst könnte der Wahl-O-Mat bis zur Europawahl nicht mehr genutzt werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Derzeit ist der Wahl-O-Mat außer Betrieb.  | Foto: Peter Kneffel (dpa)
Derzeit ist der Wahl-O-Mat außer Betrieb. Foto: Peter Kneffel (dpa)

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form gestoppt, weil er unbekannte Parteien benachteiligt. Die Betreiber sollten die Forderungen des Gerichts nun schnell erfüllen, damit der Wahl-O-Mat vor der Europawahl wieder online gehen und seine Funktion erfüllen kann.

Der Wahl-O-Mat ist eine tolle Sache und eine große Hilfe. Niemand muss sich abendelang hinsetzen und selbst die Wahlprogramme der Parteien studieren. Den Vergleich organisiert netterweise ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel