Kommentar
Bundeszentrale für politische Bildung muss über ihren Schatten springen
Die Bundeszentrale sollte der Forderung des Gerichts nachgeben und den Wahl-O-Maten nachbessern. Sonst könnte der Wahl-O-Mat bis zur Europawahl nicht mehr genutzt werden.
Di, 21. Mai 2019, 22:02 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Köln hat den Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form gestoppt, weil er unbekannte Parteien benachteiligt. Die Betreiber sollten die Forderungen des Gerichts nun schnell erfüllen, damit der Wahl-O-Mat vor der Europawahl wieder online gehen und seine Funktion erfüllen kann.
Der Wahl-O-Mat ist eine tolle Sache und eine große Hilfe. Niemand muss sich abendelang hinsetzen und selbst die Wahlprogramme der Parteien studieren. Den Vergleich organisiert netterweise ...