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Entscheidung in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Alle dürfen wählen

BZ-Plus Die Reform des Wahlrechts kommt im Bundestag nicht voran, aber in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht gewährt betreuten Behinderten und psychisch kranken Straftätern ein Stimmrecht.  

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Wer an einer Wahl teilnehmen kann und wer nicht, muss neu geregelt werden.  | Foto: Peter Endig
Wer an einer Wahl teilnehmen kann und wer nicht, muss neu geregelt werden. Foto: Peter Endig
Während die Reform des Wahlrechts im Bundestag nicht vorankommt, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt Fakten geschaffen. Die bisherigen Regelungen zum Wahlrechtsausschluss bestimmter Behinderter und psychisch Kranker wurden für nichtig erklärt – mit sofortiger Wirkung. ...

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