Bierstreit beendet

Bundesgrichtshof verbietet Werbung mit "bekömmlichem" Bier

"Bekömmlich" ist eine gesundheitsbezogene Angabe – und deshalb in der Bierwerbung nicht erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden – nach jahrelangem Bierstreit im Südwesten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gottfried Härle, Geschäftsführer der B...Härle, vor dem Bundesgerichtshof (BGH)  | Foto: dpa
1/4
Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Foto: dpa
Brauer dürfen nicht mit "bekömmlichem" Bier werben. Dies entschied am Donnerstag der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Brauereichef Härle, Gottfried Härle

Weitere Artikel