Bundesfinanzhof stärkt Ehrenamt - Finanzamt muss 20.000 Euro zurückzahlen
Die Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Betreuers von behinderten Menschen darf nicht besteuert werden. Das Freiburger Finanzamt muss ihm nun für die Jahre 2001 bis 2004 20000 Euro samt Zinsen zurückzahlen.
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Das hat der Bundesfinanzhof entgegen einem Urteil des Freiburger Finanzgerichts entschieden. Rechtskräftig ist die Entscheidung erst, wenn das Freiburger Finanzamt innerhalb von vier Wochen keine mündliche Verhandlung mehr beantragt. Das Finanzamt und seine übergeordneten Behörden beraten noch, ob sie das so akzeptieren wollen.
Wellen geschlagen hatte der Fall schon vor drei Jahren (die BZ hatte berichtet). Bei einem Freiburger, der sich seit bald 30 Jahren als ehrenamtlicher Betreuer für behinderte Menschen engagierte, war 2009 die ...