BUND darf bei Altlasten in der Erde doch gegen BASF klagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil aus der Vorinstanz gekippt: Der Bund für Umwelt und Naturschutz darf gegen Pläne der BASF klagen. Die will am Hochrhein Altlasten in der Erde lassen.
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Seit Jahren gibt es in Grenzach-Wyhlen am Hochrhein Streit um belastetes Erdreich, die sogenannte Kesslergrube. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstagabend entschieden: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) darf gegen die Genehmigung des Sanierungsplans der Chemiefirma BASF klagen. Die vorherige Instanz, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, hatte ...