BRIEFE AN DIE BZ
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Eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes lies einen 13-Jährigen bei einem Sexualstraftäter wohnen. Eine interne Prüfung in der Behörde ergab: Die Sozialarbeiterin trägt allein die Schuld, sie hatte Vorgesetzte und Kollegen nicht informiert.
"Nicht effektiv und halbherzig"
Hier, so wie in vielen anderen Fällen wurde das Grundgesetz mit Füßen getreten. Das Grundgesetz, in dem es in Artikel 2.1 heißt: "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" hat auch für Kinder und Jugendliche Geltung. Bedauerlicherweise verlieren die Jugendämter dieses Recht und damit das im Gesetz viel zitierte "Kindeswohl" häufig aus den Augen, denn die alles andere als rühmliche Seite alltäglicher ...