BRIEFE AN DIE BZ

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
JUGENDAMT
Eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes lies einen 13-Jährigen bei einem Sexualstraftäter wohnen. Eine interne Prüfung in der Behörde ergab: Die Sozialarbeiterin trägt allein die Schuld, sie hatte Vorgesetzte und Kollegen nicht informiert.
"Nicht effektiv und halbherzig"
Hier, so wie in vielen anderen Fällen wurde das Grundgesetz mit Füßen getreten. Das Grundgesetz, in dem es in Artikel 2.1 heißt: "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" hat auch für Kinder und Jugendliche Geltung. Bedauerlicherweise verlieren die Jugendämter dieses Recht und damit das im Gesetz viel zitierte "Kindeswohl" häufig aus den Augen, denn die alles andere als rühmliche Seite alltäglicher ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Herrn Beck, Frau Kolb, Mein Sohn

Weitere Artikel