Bollschweil hält am Bebauungsplan für Neubaugebiet fest
Bollschweil treibt das Baugebiet "Südlich-der-General-von-Holzing-Straße II" voran, trotz des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes (VGH), den Bebauungsplan vorerst außer Vollzug zu setzen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Der Gemeinderat hat jetzt beschlossen, auf der Grundlage neuer Gutachten an dem Bebauungsplan festzuhalten. Nach einer Ergänzung des Schallschutzgutachtens und einer ergänzenden Stellungnahme zur Entwässerungssituation liegen – nach Einschätzung der Gemeinde – keine Gründe mehr für die Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes vor.
Weitergehend beschloss der ...