"Blöde Situation" wird bereinigt

BZ-Plus Vorstandsvorsitzender und regionale AOK-Spitze rechtfertigen die Praxis, Kliniken nach einem Urteil Vergütungen nachträglich zu kürzen.  

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Die Abrechnung der Erstbehandlung bei ... Kliniken  und Krankenkassen gesorgt.   | Foto: dpa
Die Abrechnung der Erstbehandlung bei Schlaganfallpatienten hat nach einem Gerichtsurteil für Konflikte zwischen Kliniken und Krankenkassen gesorgt. Foto: dpa

LÖRRACH. Der Fall sorgte im Herbst bundesweit für Schlagzeilen. Nun entspannt sich die Lage. Im Streit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern um die nachträgliche Kürzung der Vergütung bereits erbrachter Leistungen, sprich ums Geld, wird abgerüstet – zumindest aus Sicht der AOK Baden-Württemberg und ihres regionalen Ablegers. Landesweit betrifft der Konflikt bei der AOK rund 40 Häuser, darunter die Kreiskliniken. Die Hälfte der Fälle sei bereits im Sinn der Kliniken gelöst, sagte AOK-Landeschef Christopher Hermann am Dienstag in Lörrach. Bei den Kreiskliniken laufe die Prüfung noch.

Ende vergangenen Jahres schlug die Sache kurzfristig hohe Wellen – auch im Kreistag. Auslöser war ein genauer zwei Urteile des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Abrechnung von Komplexpauschalen. Konkret geht es um geriatrische und neurologische Versorgung, im letzteren Fall um die ...

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Schlagworte: Uwe Schreiber, Uwe Daltoe, Armin Müller

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