BI Altstadt will ein Urteil

Ob am kommenden Mittwoch im Rohanhof eine After-Work-Party stattfinden kann, soll nun das Verwaltungsgericht klären.  

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After-Work-Partys in den Abendstunden ... vor dem Verwaltungsgericht zu Felde.   | Foto: ARCHIVFOTO: ERIKA SIEBERTS
After-Work-Partys in den Abendstunden sind der BI Altstadt ein Dorn im Auge. Gegen die erste Party am 14. Mai im Rohanhof zieht sie vor dem Verwaltungsgericht zu Felde. Foto: ARCHIVFOTO: ERIKA SIEBERTS

ETTENHEIM. Das Verwaltungsgericht Freiburg wird jetzt darüber entscheiden müssen, ob die Ettenheimer am kommenden Mittwoch (14. Mai) bei der After-Work-Party im Rohanhof den Arbeitstag ausklingen lassen können oder nicht. Die Stadt hatte am Montag die Veranstaltung ohne deutlich verschärfte Auflagen – wie von der BI Altstadt gefordert (wir berichteten) – genehmigt. Die BI machte daraufhin ihre Drohung wahr und beantragte beim Gericht den Aufschub der Genehmigung mit dem Ziel, die Open-Air-Party platzen zu lassen.

In einer Sitzung des BI-Vorstandes am Montagabend war die Entscheidung, den Gang vor das Verwaltungsgericht einzuleiten, mit sechs Ja-Stimmen bei einer Enthaltung gefallen, erklärte gestern BI-Vorsitzender Günter Krieg. "Wir sahen in der ...

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Schlagworte: Heiko Melcher, Thomas Breyer-Mayländer, Klaus Märker

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