Bewährungsstrafe nach Geständnis
Sexueller Missbrauch in den 90er Jahren an Patenkind geahndet.
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OFFENBURG. Ein fünffacher Familienvater ist wegen sexuellen Missbrauchs seines Patenkinds von der 2. Großen Strafkammer am Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er gestand den Missbrauch in den Jahren 1994 bis 1998. Das Opfer war im Tatzeitraum zwischen sechs und zehn Jahre alt.
Wie so oft in Prozessen um sexuellen Missbrauch von Kindern, der in diesem Fall nach mehr als 20 Jahren nach Beginn der Taten vor Gericht ...