Betrug auf Sexportal nicht nachweisbar: Angeklagter freigesprochen
Das Amtsgericht Lahr kann einem 32-Jährigen keinen Betrug auf einem Online-Sexportal nachweisen. Er wurde deshalb – trotz Restzweifeln – freigesprochen.
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Ein junger Mann aus der Ortenau ist vor dem Amtsgericht Lahr vom Vorwurf des Betrugs für sexuelle Dienstleistungen auf einem Internetportal freigesprochen worden. Der Richter hatte bei der Urteilsverkündung am Mittwoch Zweifel, konnte ...