Beschäftigte müssen bei Kurzarbeit mit Steuernachzahlung rechnen
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Trotzdem verlangt das Finanzamt mitunter eine Nachzahlung. Nicht alle Kurzarbeiter müssen Steuern nachzahlen, Vorsichtige legen dafür aber Geld zurück.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Beschäftigten den Job sichern und Unternehmen entlasten: Das ist das Ziel der Kurzarbeit. Millionen von Menschen arbeiten weniger, und das Arbeitsamt übernimmt 60 beziehungsweise (bei mindestens einem Kind) 67 Prozent des entfallenden Nettoentgelts. Angenehm auch: Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Aber Achtung: Es kann passieren, dass das Finanzamt Steuern nachfordert.
Warum ...