Berufung für Rückfälligen
Berufungsinstanz mildert das Urteil für einen Angestellten, der in die Kasse des Chefs griff.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Wenn das Geld fehlt und der unredliche Griff in die Kasse des Chefs eine schnelle Problemlösung verspricht, ist der Staatsanwalt nicht weit. Diese Erfahrung musste ein gelernter Kaufmann machen, der seine Vertrauensstellung bei seinem Arbeitgeber in Freiburg dazu ausnützte, die Bücher zu seinen eigenen Gunsten zu fälschen. So genehmigte er sich selbst ein zusätzliches Gehalt von 1400 Euro bei insgesamt vier Griffen in die Kasse. Das war Untreue, und die hatte das Amtsgericht im vergangenen Juli mit zwei Monaten Haft ohne Bewährung geahndet.
Sieben Monate lebte der 40-Jährige, der erst vor Kurzem Vater geworden ist, seither in der Furcht, für sein Tun tatsächlich ins Gefängnis gehen müssen. Doch es kam anders, denn die Richter ...