Berliner Richter kappen Geldfluss
Zell kommt im Rechtsstreit mit Immobilienmakler Manfred Rose um das Areal der ehemaligen Webi-Parkplätze nicht durch.
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ZELL (see). Auch beim Bundesgerichtshof (BGH) in Berlin kam die Stadt Zell nicht durch. Der BGH lehnte die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ab. Begründung der fünf Berliner Bundesrichter: "Im Endergebnis bestehen keine Aussichten auf Erfolg." Im Kern dieses Rechtsstreits zwischen der Zell-Schönau AG und der Stadt einerseits sowie der Rose Wohnbau GmbH mit Sitz in Lörrach, ging es um das Grundstück der ehemaligen Webi-Parkplätze.
Noch bevor das gesamte Webi-Areal an die Stadt verkauft worden war, hatte sich Manfred Rose bei der Zell-Schönau ein Vorkaufsrecht für diesen circa 1300 Quadratmeter großen Flecken zusichern lassen. Als dann die Stadt Eigentümerin war, wollte sie von Rose rund 1,9 Millionen Mark dafür kassieren. ...