Verwaltungsgerichtshof weist Revision einer Salonbesitzerin zurück / Bundesweit mehr als 700 Millionen Euro Vergnügungssteuer.
MANNHEIM/STUTTGART (dpa). Tantra-Massagen sind nicht bloß Wellness, sondern auch ein Sexerlebnis – und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ...